Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Wassergebühren
Die für das laufende Jahr 2020 festgesetzten Abschläge für die Wassergebühren bleiben vorerst bis zum Jahresende unverändert. Bei der Jahresendabrechnung wird dann bei allen Gebührenpflichtigen die Umsatzsteuersenkung für das ganze Jahr 2020 vollständig weitergegeben. Dann wird für alle Gebührenpflichtigen der geminderte Umsatzsteuersatz von 5 % für Wasser für den kompletten Zeitraum von 1. Januar bis 31. Dezember zum Tragen kommen.
Zur Erklärung: Der Gesetzgeber hat bei ganzjährigen Dauerschuldverhältnissen diese Möglichkeit der Anwendung des niedrigeren Steuersatzes für das ganze Jahr – und nicht nur für die zweite Jahreshälfte – eröffnet. Der Markt Moosbach gibt die Steuersenkung uneingeschränkt an den Endverbraucher weiter. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuersenkung nicht nur für sechs Monate sondern rückwirkend für das komplette Jahr 2020 an die Gebührenpflichtigen weitergegeben wird.
Der Bereich Abwasser ist von dieser Änderung nicht betroffen, da dieser generell steuerfrei ist.
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